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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11 (https://dejure.org/2011,16715)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.08.2011 - 3 Sa 167/11 (https://dejure.org/2011,16715)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. August 2011 - 3 Sa 167/11 (https://dejure.org/2011,16715)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze über Schweigen im Rechtsverkehr gelten auch für Aushänge am Schwarzen Brett im Hinblick auf betriebliche Übung; Auswirkungen eines Aushangs am Schwarzen Brett auf die betriebliche Übung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebliche Übung - Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Änderung betrieblicher Übung durch Aushang am Schwarzen Brett; Schweigen im Rechtsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 5
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, dass er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr durch einseitigen Widerruf wieder lossagen kann ( BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996, 1323, zu II 1 der Gründe ).

    Der Anspruch auf Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist zum Inhalt des Arbeitsvertrags des Klägers geworden, so dass er auf individualrechtlichem Wege nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts ohne dessen Mitwirkung nicht mehr untergehen konnte ( vgl. BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996, 1323, zu II 1 der Gründe ).

    Vor allem in Fällen eines Angebots zur nachteiligen Veränderung einer bestehenden Vertragssituation kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass derjenige, der nicht reagiert, mit dem ihm angesonnenen Nachteil einverstanden ist ( BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - NZA 2005, 349, zu II 3 c bb (2) der Gründe; BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996, 1323, zu II 2 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 29. Oktober 2009 - 10 Sa 467/09 - [juris ]).

    Tut er das nicht, kann der Schuldner daraus nicht herleiten, der Gläubiger habe auf seinen Anspruch verzichtet ( BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996, 1323, zu II 3 der Gründe ).

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - NZA 2007, 690, zu II 4 b bb der Gründe ).

    Auch das Ausbleiben von Mahnungen begründet noch keine Vertrauensposition des Schuldners ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - NZA 2007, 690, zu II 4 b cc (1) und (2) der Gründe ).

    b) Soweit sich die Beklagte darauf berufen hat, dass sie im Hinblick auf die Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes eine Änderungskündigung zur Beseitigung von Ansprüchen auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hätte aussprechen können und der Kläger diese Möglichkeit durch seine Verhaltensweise vereitelt habe, ist ihr entgegenzuhalten, dass sie sich selbst nicht rechtstreu verhalten hat, indem sie die Sonderzahlungen faktisch eingestellt und auf das Stillschweigen des Klägers gehofft hat ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - NZA 2007, 690, zu II 4 b cc (4) der Gründe ).

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08

    Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
    Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283, zu II 3 a der Gründe ).

    Nur die tatsächliche Praktizierung geänderter Vertragsbedingungen kann eine konkludente Erklärung sein, die einer Annahme innerhalb der Frist des § 147 BGB gleichkommt ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283, zu II 3 b bb der Gründe ).

    Ein etwaiger Antrag der Beklagten in der Bekanntmachung vom 10. April 2006 hätte sich jedenfalls nicht unmittelbar, sondern wegen des jeweils nur einmal jährlich fällig werdenden Urlaubs- und Weihnachtsgeldes allenfalls langfristig im Arbeitsverhältnis ausgewirkt ( vgl. BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283, zu II 3 b bb der Gründe ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2009 - 10 Sa 467/09

    Anforderungen an konkludente Vertragsänderung - Sonderzahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
    Vor allem in Fällen eines Angebots zur nachteiligen Veränderung einer bestehenden Vertragssituation kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass derjenige, der nicht reagiert, mit dem ihm angesonnenen Nachteil einverstanden ist ( BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - NZA 2005, 349, zu II 3 c bb (2) der Gründe; BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996, 1323, zu II 2 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 29. Oktober 2009 - 10 Sa 467/09 - [juris ]).

    Ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme, der Kläger habe durch seine widerspruchslose Arbeitsleistung auch eine Willenserklärung abgeben wollen, bestehen nicht ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 29. Oktober 2009 - 10 Sa 467/09 - [juris], zu II 2 der Gründe ).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
    Die Parteivernehmung von Amts wegen darf nach § 448 ZPO nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht ( BGH 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363, zu II 2 b bb der Gründe; Zöller ZPO 27. Aufl. § 448 Rn. 4; sog. Anbeweis ).
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
    Bei einem sog. "Vier-Augen-Gespräch", das allein zwischen den Parteien stattgefunden hat, ist es geboten, die beweisbelastete Partei entweder selber im Wege der Parteivernehmung nach § 448 ZPO, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen, oder aber im Wege der Parteianhörung nach § 141 ZPO persönlich zu hören ( BAG 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - NZA 2007, 885, zu II 2 c bb der Gründe ).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
    Vor allem in Fällen eines Angebots zur nachteiligen Veränderung einer bestehenden Vertragssituation kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass derjenige, der nicht reagiert, mit dem ihm angesonnenen Nachteil einverstanden ist ( BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - NZA 2005, 349, zu II 3 c bb (2) der Gründe; BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996, 1323, zu II 2 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 29. Oktober 2009 - 10 Sa 467/09 - [juris ]).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 569/01

    Unzulässigkeit der Aufrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
    Der pfändbare Nettobetrag des Arbeitseinkommens ist auch nicht von Amts wegen zu ermitteln ( BAG 05. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - NZA 2003, 802 ).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 722/05

    Betriebsstilllegung - Verfahrensrüge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben ( BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 722/05 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 168, zu B I 1 c aa der Gründe ).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2009 ( - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ) seine Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung aufgegeben.
  • LAG Hamm, 19.01.2012 - 8 Sa 1099/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation infolge betrieblicher

    Ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme, der Kläger habe durch seine widerspruchslose Arbeitsleistung auch eine Willenserklärung abgeben wollen, bestehen demgegenüber nicht (zutreffend LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011, 3 Sa 167/11; BAG, 25.11.2009, 10 AZR 779/08, NZA 2010, 283).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz (BAG, 14.02.2007, 10 AZR 35/06, NZA 2007, 690; LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011, 3 Sa 167/11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11

    Verbot der Herabwürdigung oder Missachtung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber -

    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige innere wie äußere Geschehnisse oder Zustände (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16.8.2011 - 3 Sa 167/11 - zu A I 2 a aa der Gründe, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 451/11

    Insolvenzanfechtung - Vergütungsanspruch - Arbeitsleistung - Darlegungslast

    Dem Beweis zugänglich sind allein Tatsachen, d.h. konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörende Geschehnisse oder Zustände (LAG Rheinland-Pfalz 16.8.2011 - 3 Sa 167/11 - zu A I 2 b aa der Gründe, NZA-RR 2012, 5 ), die der Kläger nicht weiter ausführte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2012 - 6 Sa 196/12

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf tariflichen Monatspauschallohn -

    Zudem konnte der Beklagte - selbst wenn etwaige Anpassungsumstände erkennbar gewesen wären - nach der Verkehrssitte nicht schon das bloße Schweigen der Klägerpartei als Annahme einer (wie auch immer gearteten) abweichenden Anpassungspraxis auffassen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 167/11 - zu A I 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 5).
  • LAG Hamm, 19.01.2012 - 8 Sa 1205/11

    Arbeitsentgelt

    Ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme, der Kläger habe durch seine widerspruchslose Arbeitsleistung auch eine Willenserklärung abgeben wollen, bestehen demgegenüber nicht (zutreffend LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011, 3 Sa 167/11; BAG, 25.11.2009, 10 AZR 779/08, NZA 2010, 283).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 10 Sa 353/12

    Sozialplanabfindung - Auslegung eines Tarifsozialplans - Parteivernehmung

    Die Parteivernehmung von Amts wegen darf nach § 448 ZPO nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (LAG Rheinland-Pfalz 16.08.2011 - 3 Sa 167/11 -Rn. 51, Juris, mwN.).
  • LAG Hamm, 03.05.2012 - 15 Sa 1826/11

    Entstehung eines Anspruchs auf jährliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund

    Entscheidend ist, ob der Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller begleitenden Umstände so verstehen konnte und durfte, dass der Arbeitgeber sich zu einer über seine Pflichten aus Gesetz, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag hinausgehenden Leistung verpflichten wollte (st. Rspr. etwa BAG vom 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG vom 08.12.2010 - 10 AZR 67/09 EzA BGB 2002, § 307 Nr. 51; LAG Rheinland-Pfalz vom 16.08.2011 - 3 Sa 167/11, NZA-RR 2012, 5).
  • LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11

    Betriebsbedingte Kündigung; Parteivernehmung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Die Parteivernehmung von Amts wegen darf nach § 448 ZPO nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (sog. "Anbeweis"; vgl. BGH 16. Juli 1988 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363; OLG Thüringen 20. März 2012 - 4 U 840/11; LAG Rheinland-Pfalz 16. August 2011 - 3 Sa 167/11 - juris).
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